von A bis Z: 

Ableitungen - "Die Profile waren gestern, jetzt kommen die Inferenzen, die Ableitungen, die Abhängigkeiten. [...] Also wer mit einer bestimmten Zahl von Menschen - auf die USA und auf die NSA abgewandelt - mit einer bestimmten Gesprächsdauer telefoniert, der plant offenbar terroristische Angriffe. Oder wer bestimmte Suchanfragen an Suchmaschinen kombiniert mit einer bestimmten Art Posts zu bestimmten Zeiten auf Facebook oder Google+ absetzt, der gilt dann als gefährlich. Dabei geht es eben nicht um konkrete Inhalte, sondern um das Verhalten. Und die Profile einzelner, die können natürlich aus der Datenflut berechnet werden. Aber die Software beim Überwachungsprogramm Prism, die arbeitet eben nach allem, was bisher bekannt wurde, mit rein statistischen Wahrscheinlichkeiten, also frei von Inhalten.", Problematische Auswertung: Data Mining in Internetdaten für die US-Sicherheit, 07.06.2013 - http://www.deutschlandfunk.de/problematische-auswertung.676.de.html?dram:article_id=249210

"Angebote mit besonderem Mehrwert für die öffentliche Kommunikation“
das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 29

Anreizregulierung / „Opt-in-Regulierung“
das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 90

Artikel 5 des Grundgesetzes

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Auffindbarkeit (1)
Auffindbarkeit, Transparenz, Presse, Pressefreiheit, Kommunikation, Meinungsbildung, Meinungsfindung, Meinungsvielfalt, Öffentlichkeit, Informationsfreiheit, ... sind alles Ausprägungen, Aspekte eines Phänomens, das DIE Voraussetzung für die Entwicklung einer freien Gesellschaft ist.

LU€$I-Satire: So verstehe ich den derzeitigen Lösungsansatz der Bundesländer, der Großen Koalition, der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkanbieter bei der Vorbereitung der neuen Medienordnung. Sie versuchen mit der staatlich verordneten herausgehobenen Auffindbarkeit von Medienangeboten, die von irgendeinem Gremium als journalistisch-redaktionelle Angebote bzw. "Angebote mit besonderem Mehrwert für die öffentliche Kommunikation“, kurz Public Value eingestuft werden der Übermacht von Google und Co. begegnen. Ich sehe hier ein typisches Beispiel für eine "Filter Bubble", in die die o.g. Vorkämpfer der neuen Medienordnung selbst abgetaucht sind und - wenn diese Medienordnung wie geplant umgesetzt wird - in der auch alle andere Mediennutzer zwangsversenkt werden.

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Auffindbarkeit (2)  - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 38

Als staatlich verordnete positive Zensur, Werbung auf Kosten der Beitragszahler, Bevorteilung durch eine herausgehobene Auffindbarkeit von Medienangeboten bestimmter Anbieter und eine Bevormundung der Internet-Nutzerlnnen empfinde ich die im Konvergenzgutachten aufgezeigte Handlungsoption "b) Regulierung der Auffindbarkeit", Seite 99

Basisnavigator
- "Der Zugang zu Netzen und Plattformen ist noch keine Gewähr für eine chancengleiche Auffindbarkeit der Programme in der künftigen Vielzahl der Angebote. Um diese sicherzustellen, muss es einen Basisnavigator geben, der die Angebote nach neutralen Kriterien auflistet und diskriminierungsfrei darstellt. Hierzu haben ARD/ZDF und VPRT einen Vorschlag zur Diskussion gestellt. " Stellungnahme des VPRT zum Positionspapier der SPD-Medienkommission „Die Chancen der Digitalisierung nutzen. Eine Positionsbestimmung sozialdemokratischer Medienpolitik“, 31.05.2007

Briar

Bund-Länder-Rundfunkkommission

- mit "Bund-Länder-Rundfunkkommission" wird auf http:// sprechrun.de-Webseiten die in der "Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 11. Dezember 2014" erwähnte "Bund-Länder-Kommission zum Thema Konvergenz der Medien und regulatorische Folgen" bezeichnet - s. Datei TOP17bBundLnderKommissionKonvergenzderMedien.pdf in der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/8528 vom 05.02.2015.

Danaergeschenk


LU€$I-Satire: 1)
Theprocessionofthetrojanhorseintroybygiovannidomenicotiepolo von Giovanni Domenico Tiepolo - Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.
2) Für den Google-Schriftzug wurde das Bild von ence verwendet. Dieses Bild ist unter der Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht.

  • "Vergil: Traut nicht dem Pferde, Trojaner! Was immer es ist, ich fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke tragen.“ ..."Ein Danaergeschenk (gesprochen Da-na-er-geschenk) ist ein Geschenk, das sich für den Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweist.

    Der Begriff stammt aus der griechischen Mythologie. Benannt ist es in Anlehnung an das hölzerne Trojanische Pferd, mit dessen Hilfe die „Danaer“ (bei Homer eine Bezeichnung für die Griechen/Hellenen überhaupt) die Stadt Troja eroberten." - Zutiert aus https://de.wikipedia.org/wiki/Danaergeschenk

  • Zweiklassen-Internet ist abgewendet - in den USA, aber nicht in Deutschland! 01.03.2015 - http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de/?id=2600
  • der Trojaner-Gefahr in der "neuen Medienordnung" vorbeugen, 25.02.2015 - http://luesi.sprechrun.de/?id=2555

"These: Im Kontext der Meinungsfreiheit sind Medienprivileg, der Datenschutz und die Kommunikationssicherheit drei Seiten einer 3D-Medaille. Medienprivileg, Datenschutz und Kommunikationssicherheit sind für einen freien Meinungsbildungsprozess unverzichtbar"

Datenschutz

  • "Von Anfang an ausgeklammert waren Fragen des Jugend- und Datenschutzes und des Urheberrechts, es sei denn, die Materien sind mit dem Untersuchungsgegenstand untrennbar verbunden." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seiten 61, 96
  • ich bin fest davon überzeugt, dass das "journalistisch-redaktionelle Angebot", das im Gutachten zum zentralen Zentralbegriff erklärt ist, untrennbar mit dem Thema Datenschutz verbunden ist. Allein deswegen, weil "Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nimmt im sog. Medienprivileg die ausschließlich journalistisch-redaktionelle und literarische Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten weitgehend von den ansonsten einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen aus." - zitiert aus Wikipedia. S. auch Medienprivileg.

Datenschutz in Rundfunkanstalten, Medienprivileg - Webseite öffnen

Digitale Infrastruktur im Koalitionsvertrag CDU-CSU-SPD

digitaler Raum

  • ist keine Fiktion, keine Abstraktion, kein Modewort, sondern genauso eine Realität wie die neue Welt in Zeiten von Christoph Kolumbus und Vasco da Gama gewesen ist. Digitaler Raum ist ein von vielen Räumen, die einem Mensch zur Verfügung stehen - oder auch nicht - um sich mit den Mitmenschen zu treffen, Neues zu entdecken, Ideen, Projekte, Gegenstände in diesen Räumen zu platzieren, bekannt zu machen, zu verwirklichen. Die Kommunikationsmedien (Internet, Telefon, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, private Sender, Soziale Netzwerke, ...) sind natürliche Bestandteile des digitalen Raums.
  • in der Physik können die Räume - je nach Beschaffenheit, je nach Struktur - die Verbreitung von Wellen und somit von Informationen begünstigen oder bremsen. Entscheidend ist dabei, ob und wie die jeweiligen Räume und Wellen miteinander korrelieren oder nicht, Stichwörter sind Resonanzeffekte, Wellenlänge, Synchronisation und Synergien. (Be)greifbare Beispiele sind die Laser-Vorrichtung sowie die sämtlichen Kommunikationskanäle der modernen und früheren Medien.
  • ähnliche Effekte gelten auch für die digitale Räume. Iim sozialen Miteinander können digitale Räume ähnlich dem Pendant in der Physik die Verbreitung und Verwirklichung von Ideen, Projekten begünstigen oder auch bremsen. Wobei die in der Physik bekannte Erscheinungen, Regel, Gesetzmäßigkeiten wie Resonanzeffekte, Wellenlänge, Synchronisation und Synergien treten in digitalen Räumen genauso wie in der Physik auf, die Wirkung und die Zusammenwirkung dieser Effekte ist aber wesentlich komplexer und kann viel weitreichendere Konsequenzen haben.

Drosselung - "Telekom drosselt fast alle Kunden", 03.05.2015 - http://www.zeit.de/digital/internet/2013-05/telekom-drossel-2016

„Effizienz der Kapazitätsnutzung“

"Mit der Privatisierung und Liberalisierung im Bereich der Telekommunikation ist im Grundsatz klar, dass die technische Transportebene marktwirtschaftlichen Paradigmen gehorchen soll (Art. 87f Abs. 2 GG), wobei ein öffentliches Interesse an einer adäquaten Infrastruktur erhalten bleibt. Dies findet in der Rundfunkregulierung ebenso wenig einen systematischen Niederschlag wie die Effizienz der Kapazitätsnutzung." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 36

„Filter Bubble“

"... findet im Extremfall eine Auseinandersetzung nur noch mit Inhalten statt, die einen Bezug zu persönlichen Präferenzen aufweisen, sodass der durch Medien beförderte demokratische Prozess unter der Ausblendung nicht präferierter Meinungen leiden kann.10 Dies wird unter dem Stichwort „Filter Bubble“ (oder auch „Echo Chamber“; „Ego Loop“) diskutiert." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 19

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Fragmentierungsprozesse

  • "Fragmentierungsprozesse bis hin zu der „Echo Chamber“ (zum Begriff bereits unter B. I. 1. f)), in der Einzelne oder Gruppen sich nur noch mit den eigenen Argumenten und Weltdeutungen konfrontieren, können daher die individuelle und öffentliche Meinungsbildung gefährden." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 60
  • die Gutachter meinten vermutlich unter den Gesellschaftsgruppen, die sich einem öffentlichen Diskurs verschlißen und sich in „Filter Bubble“ abkapseln solche Phänomene wie die Pegida-Bewegung. Bei der fortschreitenden Lektüre des Konvergenzgutachtens gewinne ich zunehmend den Eindruck, dass die Gutachter selbst, die politischen Eliten der Bundesländer, die Große Koalition, die öffentlich-rechtliche und die private Rundfunkanbieter bei der Vorbereitung der neuen Medienordnung versuchen in eine Filter Bubble zu flüchten. Dieser Eindruck verstärkt sich dadurch, dass die o.g. Akteure bis dato konsequent vermieden haben, eine Expertise der Zivilgesellschaft zum Vorhaben "neue Medienordnung" einzuholen.

Grundrechte von Unternehmen

  • "Grenzen des Handlungsspielraums bilden auf der Ebene des nationalen Rechts vor allem die Grundrechte von Vielfaltsregulierung betroffener Unternehmen. ." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seiten 61, 96
  • ich habe den Eindruck, dass die Gutachter sich um die Grundrechte von Unternehmen viel mehr kümmern, als um die Rechte anderer GrundrechteträgerInnen.

Grundversorgung/Rundfunk

"Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Rahmen seines Programmauftrages nach § 11 Abs. 2 und 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht, „im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie, ein vielfältiges, umfassendes und ausgewogenes mediales Angebot zu sichern.“" - weiter bei Wikipedia

Handlungspflichten und Gestaltungsoptionen

"Dabei geht es insbesondere auch darum, wie die Beurteilung des Einzelfalles im Hinblick auf die Meinungsmacht und die Vielfaltsicherung durch die Landesmedienbehörden zu einer verbindlichen Richtschnur für die Wettbewerbsbehörden und Gerichte195 gemacht werden kann." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 69

Impressum, Impressumspflicht, erweiterte Impressumspflicht

Internet-Intermediäre

"Intermediäre lassen sich aber auch abstrakter nach der Art der Vermittlung differenzieren. Es lassen sich so drei verschiedene Typen von Intermediären unterscheiden:
[...]
In die zweite Gruppe fallen Akteure, die mittelbar-inhaltliche Einflussnahmen begründen,obwohl sie keine inhaltlichen Veränderungen bewirken, aber durch auswertende und aggregierende Aktivitäten darauf Einfluss nehmen, ob und wie leicht Inhalte auffindbar sind (z. B. Suchmaschinen). Diese zweite Gruppe bezieht sich auf sogenannte Aggregatoren.
[...]
Wird im Folgenden von Intermediären gesprochen, beziehen sich die Darstellungen nur auf die zweite Gruppe der hier zuletzt dargestellten Intermediäre."
zitiert aus Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen", Seiten 19 - 20

Intermediär - s. Wikipedia

  • "Internet-Intermediäre nehmen eine vor- und nachgelagerte Vermittlungsfunktion zum Nutzer ein. In der Wissenschaft zeigen sich verschiedene Perspektiven, aus denen der Begriff der Intermediäre konkretisiert und differenziert werden kann, wobei eine abstrakt-generelle59 Begriffsbestimmung kaum möglich ist.61 Dabei geben einige Studien überblicksartig hilfreiche Hinweise darauf, welche konkreten Plattformen in Zukunft möglicherweise berücksichtigt werden müssen62." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 25
  • "Es gibt empirische Hinweise dafür, dass die Bedeutung von Intermediären – insbesondere von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken – für die Erschließung von Informationen hoch ist und zum Teil noch weiter zunimmt ..." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 47

Intermediäres System

in der Politikwissenschaft Strukturen zur Vermittlung zwischen Bürger und Politik.
[...]
Zum Intermediären System zählen neben den klassischen Transformatoren der Parteien, Verbände und Vereine aller Art unter anderem auch religiöse Vereinigungen, NGOs, Soziale Bewegungen sowie Bürgerinitiativen. Auch die Massenmedien können als intermediäre Strukturen verstanden werden. zitiert aus Wikipedia

journalistisch-redaktionelle Angebote

  • "Die Abgrenzung zwischen journalistisch-redaktionell gestalteten und sonstigen Telemedien wird als schwierig angesehen. In diesem Zusammenhang stelle sich insbesondere die Frage nach der Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs im Internet.21", zitiert das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Rheinland-Pfalz, Seite 20
  • "Als Nachteil der Anknüpfung an „journalistisch-redaktionell“ als zentralem Begriff erscheint, dass er im Alltagssprachgebrauch vor allem mit nachrichtlichen Inhalten in Verbindung gebracht wird. Zudem hat er sich als schwer auslegbar erwiesen.", Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 89
  • Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seiten 8, 60
  • "Viel eher stellt sich die kleinteilige Regulierung im Rundfunkstaatsvertrag als problematisch dar. Wenn der bisherige Regulierungsrahmen aufrechterhalten werden soll, sollte die Komplexität der Regulierungskategorien der §§ 54 ff. RStV zugunsten von Normenklarheit und Rechtssicherheit reduziert werden bzw. eine Systematisierung erfolgen. Es empfiehlt sich die Definition einer Kategorie journalistisch-redaktionell gestalteter Telemedien-Angebote mit Regelbeispielen, auf die die einzelnen Normen Bezug nehmen." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seiten 86
  • Wann liegt bei einem Telemedium eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung vor? - Zitat aus dem Urteil des Hanseatischen OLG Bremen: http://archiv.twoday.net/stories/11889743/
  • s. auch Medienprivileg

„Kernthesen zur Fortentwicklung der Plattformregulierung“.

ARD, ZDF, VPRT und die Landesmedienanstalten formulierten gemeinsam "Kernthesen zur Fortentwicklung der Plattformregulierung". Diese Thesen werden auf den Seiten 22, 23(2 Mal), 37, 38 im Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ erwähn.

Konvergenz

die Verwendung des Begriffs Konvergenz im Kontext einer politischen Debatte über die Weiterentwicklung, Anpassung des rechtlichen Rahmens und der behördlichen Praxis entsprechend den veränderten Rahmenbedingungen in der Medienwelt - technischer Fortschritt, Nutzungsgewohnheiten - ist nicht zielführend, da die Konvergenz - s. dazu:

  • "Konvergenz_(Netzwerk) - Unter Netzkonvergenz versteht man die Auflösung einzelner, voneinander getrennter Netze hin zu größeren Netzen, die ihre Aufgaben übernehmen." Konvergenz_(Netzwerk) bei wikipedia.org
  • "Konvergenz (Telekommunikation) - Mit Konvergenz (von lat. convergere sich hinneigen) wird das Zusammenstreben und ineinander Aufgehen verschiedener Teilbereiche zu einem Ganzen bezeichnet." Konvergenz (Telekommunikation) bei wikipedia.org

lediglich den zweitrangigen technischen Aspekt des Vorhabens wiederspiegelt.

Welcher alternativer Begriff in Frage kommt, hängt von den politischen Zielen ab und muss im Konsens von den beteiligten Akteuren definiert werden. Da das erklärte Ziel der neuen Medienordnung ist die Angebots- und Meinungsvielfalt zu gewährleisten und die gelebte Praxis ist, dass die Inhalte in den neuen Medien zunehmend nicht nur von institutionellen Anbietern - Parteien, Vereine, Verlage, Behörden, ... sondern von den Mitgliedern der sozialen Netzwerke erstellt werden, hier Vorschläge zur Kennzeichnung, Identifizierung der Alleinstellungsmerkmale der neuen Medienordnung:

  • soziale Medienordnung (passt zur sozialen Marktwirtschaft, betont, dass in der sozialen Medienordnung keine gesellschaftliche Gruppe zu kurz kommt oder gar kriminalisiert wird)
  • Medienordnung der Allmende
  • kooperative Medienordnung (eine Medienordnung, in der die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik kooperieren)

Mainstream, Medialer Mainstream  - weiter bei Wikipedia

Medienaufsicht
- "Was die Medienaufsicht darüber hinaus anbelangt, so besteht im Übrigen seit langem ein starkes Ungleichgewicht zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk zu Lasten des Letzteren, der sehr viel strenger reglementiert, kontrolliert und vor allem sanktioniert wird. Diese Ungleichbehandlung muss mit Blick auf die öffentlichen-rechtlichen Anstalten im Zuge einer Reform dringend geändert werden z. B. dadurch, dass öffentlich-rechtliches Fehlverhalten gegenüber den Gremien auch von externer Seite transparent gemacht wird, um von diesen dann auch entsprechend geahndet zu werden." Stellungnahme des VPRT zum Positionspapier der SPD-Medienkommission „Die Chancen der Digitalisierung nutzen. Eine Positionsbestimmung sozialdemokratischer Medienpolitik“, 31.05.2007

LU€$I-Satire: So verstehe ich den derzeitigen Lösungsansatz der Bundesländer, der Großen Koalition, der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkanbieter bei der Vorbereitung der neuen Medienordnung. Sie versuchen ihre existierende Geschäftsmodelle bzw. die politische Einflussbereiche zu zementieren und pochen darauf, das Kartellrecht so anzupassen, damit Fusionen von Medienkozernen ermöglicht werden.

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Angaben zu den Urhebern der verwendeten Bilder

  1. Ducks in plymouth, massachusetts“. Lizenziert unter CC BY 2.5
  2. Emys orbicularis 1“ von Krüger (www.emys-home.de) - Krüger. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0
  3. Pfau imponierend“ von BS Thurner Hof - Photo taken by user BS Thurner Hof. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0.

Alle drei Bilder sind über Wikimedia Commons lizenziert.

Medienkartellrecht, Kartellrecht

  • "Auf dieser Grundlage kann ein Medienkartellrecht erlassen werden, das ein Fusionskontrollrecht und ein Kooperationskontrollrecht einschließt und sich auf alle Akteure erstreckt. Es ist also nicht zwingend auf Presse und Rundfunk im herkömmlichen Sinne beschränkt. Dagegen gibt es keine Länderkompetenz für ein das GWB ersetzendes wirtschaftsbezogenes Medienkartellrecht198." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 71
  • s auch Wettbewerbsrecht im Koalitionsvertrag CDU-CSU-SPD, S. 17, so wie Kartellrecht auf der S. 135
  • wenn ich an das von der Rundfunkkommission ursprünglich gesetztes Ziel denke, sprich "die Schaffung von Planungssicherheit für die in Deutschland ansässigen Medienunternehmen", dann komme ich angesichts der hier anvisierten medienkartellrechtlichen Instrumenten auf ein Szenario, in dem beabsichtigt wird, eine lahme Ente mit einer betagten Schildkröte und dann evtl. noch mit einem Pfau zu kreuzen mit der Erwartung, dass die neue erschaffene Kreatur dann bei einem Wettrennen mit einem Hasen mithalten kann.
  • "Vor allem aber ist es möglich, eine Institution oder ein Verfahren (z. B. in Form einer externen wissenschaftlichen Begutachtung) einzurichten, das eine Grundlage für die Bestimmung der Vielfaltsicherung in einzelnen Märkten liefert und bei der Beurteilung von Einzelfällen der Fusion und Kooperation durch Landes- und Bundesbehörden zugrunde gelegt werden kann." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 73
  • und passend zu dem lahme Ente-Bild spielt die Institution oder ein Verfahren die Rolle eines Jockeys, der der Kreatur aus dem Reagenzglas zu einem Erfolg verhelfen muss. Nicht unwichtig für mich ist, dass so die gleiche wissenschaftliche Zunft, die Gutachten für die Politik erstellt, mit einem Federstrich für zusätzliche Aufträge für sich in Institutionen oder Verfahren sorgen kann. Eine demokratische Kontrolle sind bei so einem Verfahren genauso wenig vorgesehen, wie eine Bürgerbeteiligung.
  • für mich liegt es auf der Hand, dass eine lebendige Meinungsvielfalt mit wesentlich weniger Anstrengungen von der Gesetzgeber-Seite und seitens der Behörden zu erreichen ist - man muss nur die zivilgesellIchaftiche Strukturen in Deutschland, die Wichtigkeit deren in anderen Staaten die Bundesregierung immer wieder betont - s. bspw. beim Besuch in Ungarn am 02.02.2015 angemessen unterstützen.

"Keine inhaltsbezogene Medienkompetenz des Bundes"

  • "Aus dieser Zuordnung der Materie folgt, dass es unter dem Grundgesetz keine Kompetenz des Bundes gibt, den Medienmarkt inhaltlich zu regeln bzw. positiv zu ordnen183." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 64
  • "Nicht ausgeschlossen sind auch vor diesem Hintergrund indes bundesgesetzliche Regelungen, die die Tätigkeit von Medienunternehmen unter einem anderen Blickwinkel erfassen, für den eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach dem Grundgesetz besteht und bei denen es sich um allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG184 handelt." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 64
  • Einfach perfide und für mich als Laien auch sachlich nicht korrekt, deswegen nicht legitim empfinde ich den Ansatz, bei dem:
    • Erst dargelegt wird, dass dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zusteht mit der Begründung, dass es sich hier um allgemeine Grundrechte "im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG184 handelt" - s. Zitat oben.
    • Dann beschäftigt sich das Gutachten sehr ausgiebig mit den Handlungsoptionen, die für die Wahrung von "Grundrechten von Unternehmen" sorgen würden. Die Grundrechte der BürgerInnen, die eigentlich - s. die Begründung oben - einen Handlungsbedarf legitimieren und entsprechend dem Grundgesetz zu schützen sind, diese Grundrechte wie "Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung" kommen bei den umfangreichen Umbauten in und rundum der Medienordung unter die Räder. Das ist meine Meinung, die sich verstätigt, je mehr ich mich mit dem Konvergenzgutachten selbst und mit dem geschäftigem Treiben rundum der neuen Medienordnung beschäftige.

Medienpolitik

"Medienpolitik bezeichnet alle Diskurse und Maßnahmen, die in einen Ordnungsrahmen für publizistische Medien münden (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) und deren Spielraum definieren." - weiter bei Wikipedia

medienpolitische Ordnungsvorstellungen

"These: Im Kontext der Meinungsfreiheit sind Medienprivileg, der Datenschutz und die Kommunikationssicherheit drei Seiten einer 3D-Medaille. Medienprivileg, Datenschutz und Kommunikationssicherheit sind für einen freien Meinungsbildungsprozess unverzichtbar"

Medienprivileg

  • "Zielsetzung: Hintergrund des Medienprivilegs ist die Sicherung der in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Pressefreiheit, welche Ausforschung und staatliche Einflussnahme auf die Massenmedien verhindern soll.

    Bedeutung: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nimmt im sog. Medienprivileg die ausschließlich journalistisch-redaktionelle und literarische Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten weitgehend von den ansonsten einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen aus." - zitiert aus Wikipedia

  • "Die Abgrenzung zwischen journalistisch-redaktionell gestalteten und sonstigen Telemedien wird als schwierig angesehen. In diesem Zusammenhang stelle sich insbesondere die Frage nach der Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs im Internet.21", zitiert das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Rheinland-Pfalz, Seite 20

MedienVielfaltsMonitor - s. Wikipedia

Meinungsbildungsprozess

"Den Kern der Medien- und Kommunikationsfreiheit bildet der öffentliche Informations- und Meinungsbildungsprozess." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 64

Meinungsvielfalt

"Zur Sicherung der Meinungsvielfalt sind verschiedene Maßnahmen denkbar. Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschieht dies durch die binnenpluralistische Zusammensetzung der Rundfunkräte aus Vertretern aller gesellschaftlichen Gruppen, so dass die Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewissermaßen von innen heraus entsteht." - zitiert aus Wikipedia

Meinungs- und Marktmachtkontrolle

Netzneutralität

"Netzneutralität: Deutsche Telekom und Co. profitieren davon, wenn diese nicht festgeschrieben wird und sie deshalb Deals mit Spotify und co. machen können. Das heißt ihre Lobbyisten (von Telekom, Vodafone, etc.) arbeiten _gegen_ die Netzneutralität." zitiert aus "Koalitionsvertrag: “Plattformneutralität” soll gute Positionierungen für Presseverlage sicherstellen" neunetz.com

persönlich-familiäre Kommunikation

der Begriff einer persönlich-familiären Kommunikation ist im Konvergenz-Gutachten so definiert: "Betrachtet man die Angebotslandschaft aus der Perspektive ihrer Bedeutung für öffentliche Kommunikation, so kann es als sinnvoll erscheinen, eine Grundkategorie „einfacher“ (nicht Opt-in-fähiger, zu dem Konzept s. u.) Angebote zu etablieren. Dies sind solche Angebote, die zwar einen Beitrag für die öffentliche Kommunikation leisten, aber nicht die erhöhten Voraussetzungen einer „journalistisch-redaktionellen“ Gestaltung erfüllen. Dies könnten – negativ formuliert – Angebote sein, die sich von persönlich-familiärer Kommunikation unterscheidet, die auch über das Internet öffentlich einsehbar ist." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 88

Panoptismus

"Panoptismus (vom griech. panoptes = „das alles Sehende“) ist ein von dem französischen Philosophen Michel Foucault eingeführter Begriff, der die zunehmenden Überwachungs- und Kontrollmechanismen und daraus resultierende soziale Konformität des Individuums in der Entwicklung der westlichen Gesellschaft seit dem 18. Jahrhundert beschreibt." zitiert aus Wikipedia

persönlichen Öffentlichkeiten

  • "Die Möglichkeit für jeden Bürger, selbst durch Internetangebote ohne hohe Kosten die eigene Meinung öffentlich zugänglich zu machen, hat die öffentliche Kommunikation ebenfalls strukturell verändert. Die entstandenen „persönlichen Öffentlichkeiten“168 haben dazu beigetragen, dass die „vernetzte Öffentlichkeit“169 der heutigen Gesellschaften anders funktioniert, als in traditionellen Modellen bürgerlicher Öffentlichkeit unterstellt, an denen sich auch die Verfassungsinterpretation bislang orientiert hat." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 60
  • Ebenfalls besteht eine Möglichkeit selbst ohne hohe Kosten eigene leistungsfähige Kommunikations-Infrastruktur, inkl. Suchmaschine aufzubauen, was eine neue Qualität von „persönlichen Öffentlichkeiten“ entstehen lässt. Beispiele: die Soft- und Hardware der Protonet GmbH, http://yacy.net.

Plattformneutralität

  • ""Plattformneutralität": Presseverlage profitieren davon, wenn Google sie deswegen kostenpflichtig aufnehmen muss. Ergo: Lobbyisten von Axel Springer bis Burda Media arbeiten _für_ die Einführung dieses Prinzips." - zitiert aus den Kommentaren zu "Koalitionsvertrag: “Plattformneutralität” soll gute Positionierungen für Presseverlage sicherstellen" neunetz.com
  • "Die Forderung aus dem Koalitionsvertrag kann man mit recht als “plattformneutral” bezeichnen. Und dennoch ist sie falsch. Das Problem ist nämlich, dass die Unwucht bereits im Leistungsschutzrecht liegt und mit der Plattformneutralität besiegelt werden soll. Das Presse-Leistungsschutzrecht ist ungerecht und alles andere als eine plattformneutrale Einrichtung. Unter normalen Marktverhältnissen aber ist diese Ungerechtigkeit egal, wie wir gesehen haben, weil Google seine Vertragsfreiheit dazu nutzt, einfach keine kostenpflichtigen Deals einzugehen, die Verlage aber von Googles Traffic abhängig sind. Mit einer gesetzlichen Plattformneutralität aber kann man das ungerechte Leistungsschutzrecht erst richtig durchsetzen, denn es gäbe (nach meiner Definition) kein Argument für Google, einzelne Medien zu diskriminieren. Ob sie wollen oder nicht: sie müssten die Deals mit den Verlagen eingehen, egal zu welchem Preis." - zitiert aus "Aktuelle Probleme der Plattform- UND Netzneutralität" www.ctrl-verlust.net.

Plattformregulierung

"Herausforderungen der Plattformregulierung" - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 35

positiver Regelansatz

journalistisch-redaktionelle Angebote dürfen ausschließlich von Intermediären angeboten werden, die ein Datenschutzsiegel haben. - s. Überlegungen zum Datenschutzsiegel

Pressefreiheit - Pressefreiheit bei Wikipedia

Presse-Grosso - Presse-Grosso bei Wikipedia

Public Value

Push-Medien

"Als Push-Medien werden Medien bezeichnet, bei denen der Informationsfluss vom Sender gesteuert wird und der Kommunikationsfluss primär in einer Richtung (unidirektional) vom Sender zum Empfänger verläuft." Push-Medien bei Wikipedia

Push-Pull-Strategie

"Die beiden betriebswirtschaftlichen Begriffe push und pull stammen aus dem Bereich der Logistik (vgl. auch Pull-Prinzip im Lean Management) sowie des Supply-Chain-Managements, lassen sich aber auch weitläufig in verschiedenen Teilbereichen des Marketings finden." Push-Pull-Strategie bei Wikipedia

Qualitätskategorie

"Im Bereich nicht-linearer Angebote kann die Verpflichtung normiert werden, dass die Angebote, die eine besondere Funktion in der öffentlichen Kommunikation erfüllen, in der Qualitätskategorie übertragen werden, die der Plattformanbieter auch für eigene oder verbundene Angebote dieses Typs vorsieht oder in der jeweils besten Übertragungsqualität, die der Infrastrukturanbieter zur Verfügung stellt." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 99

Real Time Bidding

"Real Time Bidding (RTB), auch Real-Time-Advertising[1] (RTA), ist ein Begriff aus dem Online-Marketing. Es ist ein Verfahren, mit dem Werbungtreibende bei der Auslieferung von Online-Werbemitteln automatisiert und in Echtzeit (engl. real time) auf Werbeplätze bzw. Ad Impressions im Internet bieten können." - Real Time Bidding bei wikipedia.org

Refinanzierbarkeit publizistischer Leistungen

"So zeigt es sich, dass die Finanzierung von journalistisch-redaktionellen Angeboten prekär werden kann. Insoweit kann die Absicherung der Refinanzierbarkeit publizistischer Leistungen ein Ziel des Art. 5 GG sein." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 60

Rücksichtnahmepflicht - Wikipedia

"Die hinreichende Konkretisierung der Ordnungsvorstellungen der Länder für den Medienbereich ist vor allem deshalb wichtig, weil andere Kompetenzebenen (konkret: Bundesbehörden und der Bundesgesetzgeber) verfassungsrechtlich jenseits allgemeiner Rücksichtnahmepflichten, wie sie im Bund-Länder-Verhältnis aus dem Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens abgeleitet werden187, nur verpflichtet werden können, hinreichend konkretisierte Ordnungsvorgaben zu berücksichtigen." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 65

Rundfunkdatenschutzbeauftragter

"Rundfunkdatenschutzbeauftragte sind die zuständigen datenschutzrechtlichen Kontrollstellen (im Sinne von Art. 28 Richtlinie 95/46/EG) für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung veröffentlichen sie inzwischen alle einen Tätigkeitsbericht." - weiter bei Wikipedia

Rundfunkkommission der Länder

Specialised Services

"Die jüngsten Verordnungsentwürfe des EU-Parlaments sehen aus diesen Gründen vor, dass Angebote, die über das Internet übertragen werden, aber bestimmter Qualitätsanforderungen bedürfen, unter strengen Voraussetzungen als „Specialised Services“ bei der Datenübertragung bevorzugt behandelt werden dürfen." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 43

"Streitschlichtungsverfahren als Governance-Instrument"

  • "Die Verhinderung von Meinungsmacht bleibt - wo immer sie entsteht - verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe der Länder. Ländern und Bund stehen verschiedene Handlungs- und Gestaltungsoptionen offen, die sich gegenseitig nicht ausschließen. Zu ihnen gehören Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen, informelle Absprachen und Streitschlichtungsverfahren als Governance-Instrument." - AG Medienstaatsvertrag der Rundfunkkommission. Medienvielfalt fördern.
  • Sieh mal - die Bigplayer der Medienindustrie in Deutschland haben scheinbar auch die Wunderwaffe bzw. eierlegende Wollmilchau "Streitschlichtungsverfahren" für sich entdeckt - s. TTIP: Schiedsgericht als unkontrollierbare Instanz bei Wikipedia

Suche auf medien21.sprechrun.de

Die Eintrage aus den Linklisten bspw. Quellen werden nur mit der erweiterten Suche gefunden.

Tal der Ahnungslosen - Tal der Ahnungslosen bei Wikipedia

Telemedien - s. Wikipedia

Transparenz - s. Auffindbarkeit

Throttling - wird aus dem Englischen mit Drosselung übersetzt. "Telekom drosselt fast alle Kunden", 03.05.2015 - http://www.zeit.de/digital/internet/2013-05/telekom-drossel-2016

Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. - VPRT, bis 16. Oktober 2006: Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. VPRT bei Wikipedia

positive Zensur

Als staatlich verordnete positive Zensur, Werbung auf Kosten der Beitragszahler, Bevorteilung durch eine herausgehobene Auffindbarkeit von Medienangeboten bestimmter Anbieter und eine Bevormundung der Internet-Nutzerlnnen empfinde ich die im Konvergenzgutachten aufgezeigte Handlungsoption "b) Regulierung der Auffindbarkeit", Seite 99

Zivilgesellschaft

LU€$I-Satire: So verstehe ich die derzeitige Praxis der Rundfunkkommission bei der Vorbereitung des Medienstaatsvertrags.

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  • Die Vereine als Akteure der Zivilgesellschaft oder die Zivilgesellschaft an sich werden im Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ auf keiner der 122 Seiten erwähnt. Zum Vergleich - die Zeichenfolge "verbraucher" wird hier 9 (neun) Mal gefunden.
  • Vergeblich sucht man nach der Erwähnung der Zivilgesellschaft oder Vereine auch in der Grundsatzrede des Hamburgs Bürgermeisters Olaf Scholz, der den Vorsitz AG Medienstaatsvertrag der Rundfunkkommission inne hat. Ziemlich seltsam mutet die Tatsache an, dass der zweifache SPD-Vorsitzende - im hamburgischen und im Bundesvorstand in einer Grundsatzrede das Wort "sozial" nur einmal dazu noch nur nebenbei erwähnt hat. Nach dem Lesen dieser aufschlussreicher Rede werde ich umso mehr den Eindruck nicht los, dass die Politiker und die Medienindustrie fest davon überzeugt sind, dass sie den Medienkuchen unter sich aufteilen können - die Zivilgesellschaft, die Vereine müssen draußen bleiben!?

Zuordnung per gesetzlicher Definition

  • "Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Gesetzgeber nicht alternativ auch lediglich einen Regulierungsrahmen für die Festlegung dieser Begriffe schaffen kann, der nur Anhaltspunkte dafür gibt, wie die Ausdifferenzierung zu erfolgen hat. Dabei kann er auch – das wäre die zweite Art des Vorgehens – einer sachnahen, staatsfernen Instanz die Entscheidungsbefugnisse in dem Bereich übertragen, die nicht mehr dem Wesentlichkeitsgrundsatz unterliegen. Dies ermöglicht einem sachnahen Entscheider ohne den zeitlichen Aufwand eines Gesetzgebungsverfahrens eine flexible Einordnung auch neuer Angebote unter die entsprechend offen gehaltenen begrifflichen Kategorien."; - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 89
  • Wenn ich die Ausführungen auf der Seite 89 lese, werde ich den Gedanken nicht los, dass hier unter dem Vorwand die Meinungsvielfalt zu sichern ein Verfahren gebastelt wird, das für bestimmte Marktteilnehmer die Gesetzmäßigkeiten der Marktwirtschaft außer Kraft setzt. So eine konzernfreundliche Gesetzgebung mag rechtlich gesehen einwandfrei sein - aber angesichts der Tatsache, dass es hier um die Sicherung der Meinungsvielfalt geht, bin ich mit so einem aus der Sicht der Konzerne vereinfachten Verfahren nicht einverstanden, da ich die Meinungsfreiheit gefährdet sehe.