Herausgehobene Auffindbarkeit: Wer nicht "Public Value" ist, muss draußen bleiben! 14.02.2015: 

LU€$I-Satire: So verstehe ich den derzeitigen Lösungsansatz der Bundesländer, der Großen Koalition, der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkanbieter bei der Vorbereitung der neuen Medienordnung. Sie versuchen mit der staatlich verordneten herausgehobenen Auffindbarkeit von Medienangeboten, die von irgendeinem Gremium als journalistisch-redaktionelle Angebote bzw. "Angebote mit besonderem Mehrwert für die öffentliche Kommunikation“, kurz Public Value eingestuft werden der Übermacht von Google und Co. begegnen. Ich sehe hier ein typisches Beispiel für eine "Filter Bubble", in die die o.g. Vorkämpfer der neuen Medienordnung selbst abgetaucht sind und - wenn diese Medienordnung wie geplant umgesetzt wird - in der auch alle andere Mediennutzer zwangsversenkt werden.

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Auffindbarkeit (2)  - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 38