organisatorische Routine: 

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Interessen von unterschiedlichen Interessengruppen (Mieter, Stadtverwaltung, Investoren, Vermieter, Ratsfrauen und Ratsherren, der Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene) nicht deckungsgleich sind, diese Interessen sind sogar immer wieder gegensätzlich. Tatsache ist, dass diejenige Interessengruppe erfolgreicher Ihre Interessen formulieren und durchsetzen kann, die in der Lage ist vorhandenes Potential:

  • Mitgliederzahl
  • persönliche Stärken aktiver Mitglieder
  • etablierte Organisationsstrukturen, Kommunikationskanäle und routinierte Arbeitsteilung intern wie auch mit Partnerorganisationen
  • Integration in die politische Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen (Lobby-Arbeit im Stadtrat und in der Legislative im Land und Bund oder in der EU)
  • Finanzkraft
  • Medienkontakte

zielstrebig und effizient einsetzen. Also wenn man bestimmte Veränderungen erreichen möchte, kommt man nicht umhin eine Bestandsaufnahme hinsichtlich:

  • was sind Ziele, Interessen der Mieter?
  • wie sind diese Ziele zu erreichen?
  • welche Partner kommen in Frage?
  • welche Kommunikationskanäle für die interne Kommunikation kommen in Frage?
  • welche Strukturen, Netzwerke, Medien kommen in Frage, um eigene Interessen in der Öffentlichkeit zu artikulieren?
  • wie formulieren, gestalten wir unsere Botschaften an die jeweilige Interessengruppe, um diese Gruppe für das GWO-Projekt zu gewinnen?
  • auf welche Schulter kann die Arbeit verteilt werden?
  • welche Arbeitsteilung ist sinnvoll?
  • . . .

 zu machen.

Genauso wenig ist es ein Geheimnis, dass immer wieder vorkommt, dass auch innerhalb einer Interessengruppe widersprüchliche Interessen an der Tagesordnung sind. Beispielhaft Konkurrenz um die Wohnungen in der Mietergruppe oder Wettbewerb der Investoren untereinander um die Fördergelder. Aktuelle von der Kommunalpolitik und vom Gesetzgeber geschaffene Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die Vermieter und damit auch Investoren die Konkurrenz um das Produkt "Wohnungsraum" in der Mietergruppe über längere Zeitspannen zu eigenem Vorteil ausspielen können.

Und die mächtige Investoren-Lobby schafft es immer wieder routinemäßig den gesetzlichen Rahmen zum eigenen Vorteil anzupassen. Jüngstes Beispiel Energetische Sanierung ohne Mietminderung - eine gesetzliche Regelung, die seit dem 01.05.2013 in Kraft getreten ist. Medien berichten bereits, dass die Investoren unter den Deckmantel der energetischen Sanierung monatelang alle mögliche Renovierungen durchführen und die Mieter haben wenig Chancen, sich dagegen zu wehren. "In der Praxis gehen energetische Sanierungen aber häufig mit anderweitigen Modernisierungen einher." schreibt Stern.