Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden unterschiedlicher Ebenen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Akten, die nachvollziehbar machen,

1. ob ihrer Behörde bekannt ist, dass die Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden unterschiedlicher Ebenen eine der Ursachen für die Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Verfahren ist?
2. seit wann ihrer Behörde die o.g. Inkompatibilität bekannt ist?
3. seit wann ist der Bundesregierung die o.g. Inkompatibilität bekannt?
4. seit wann ist dem Gesamtkoordinator für Flüchtlingslagen Peter Altmaier die o.g. Inkompatibilität bekannt?
5. welchen Termin hat ihre Behörde ggf. für die Beseitigung der o.g. Inkompatibilität eingeplant?

= Hintergrundinfos =
In der Sendung von Günther Jauch [1] nannte Klaus Bouillon, Innenminister des Saarlands die Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebenen als eine der Ursachen für die Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Verfahren.

Quellen

[1] Pöbeln, hetzen, drohen - wird der Hass gesellschaftsfähig? 18.10.2015 - http://daserste.ndr.de/guentherjauch/Poebeln-hetzen-drohen-wird-der-Hass-gesellschaftsfaehig,guentherjauch542.html
[2] Belege für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden, 17.09.2015 - https://fragdenstaat.de/a/11355
[3] flexibler und transparenter Staat ist ein Gewinn für Bundesbürger und für Flüchtlinge, 15.10.2015 - http://deutschland-bedienungsanleitung.sprechrun.de/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Oktober 2015
  • Frist
    20. November 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden unterschiedlicher Ebenen [#11651]
Datum
19. Oktober 2015 06:48
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, 1. ob ihrer Behörde bekannt ist, dass die Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden unterschiedlicher Ebenen eine der Ursachen für die Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Verfahren ist? 2. seit wann ihrer Behörde die o.g. Inkompatibilität bekannt ist? 3. seit wann ist der Bundesregierung die o.g. Inkompatibilität bekannt? 4. seit wann ist dem Gesamtkoordinator für Flüchtlingslagen Peter Altmaier die o.g. Inkompatibilität bekannt? 5. welchen Termin hat ihre Behörde ggf. für die Beseitigung der o.g. Inkompatibilität eingeplant? = Hintergrundinfos = In der Sendung von Günther Jauch [1] nannte Klaus Bouillon, Innenminister des Saarlands die Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebenen als eine der Ursachen für die Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Verfahren. Quellen [1] Pöbeln, hetzen, drohen - wird der Hass gesellschaftsfähig? 18.10.2015 - http://daserste.ndr.de/guentherjauch/Poebeln-hetzen-drohen-wird-der-Hass-gesellschaftsfaehig,guentherjauch542.html [2] Belege für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden, 17.09.2015 - https://fragdenstaat.de/a/11355 [3] flexibler und transparenter Staat ist ein Gewinn für Bundesbürger und für Flüchtlinge, 15.10.2015 - http://deutschland-bedienungsanleitung.sprechrun.de/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz 13_IFG-02814_In_2015_NA_180
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz 13_IFG-02814_In_2015_NA_180
Datum
22. Oktober 2015
Status
Warte auf Antwort

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 13 IFG - 02814 IN_2015 / NA_ 180
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 13 IFG - 02814 IN_2015 / NA_ 180
Datum
17. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen