Oldenburg - Das Land kann in Oldenburg nicht auf die Mietpreisbremse treten. „Es gibt keinen Mietpreisspiegel, in dem Mietpreise über einen längeren Zeitraum hinweg dokumentiert wurden“, erläuterte Stadtsprecher Reinhard Schenke auf Nachfrage der NWZ  die rechtlichen Grundlagen.

Rückschlüsse auf die durchschnittliche Miete in Oldenburg lässt allenfalls die Statistik der Statista GmbH zu, die Mietanzeigen im Internet auswertet. Demnach befindet sich die Stadt sowohl bei den Bestandsmieten als auch der Mieten im Neubau in Niedersachsen im Mittelfeld. Die Bestandsmieten lagen nach dieser Statistik 2012 zwischen 14 Euro pro Quadratmeter in München und 5,94 Euro in Magdeburg. Oldenburg belegt unter 100 Städten mit 7,07 Euro Platz 47. Von 2009 bis 2014 stiegen die Bestandsmieten in Oldenburg demnach um 20,4 Prozent – der Bundesschnitt liegt bei 15 Prozent.

Die im März vom Bundestag beschlossene Mietrechtsnovelle stand jetzt im Bauausschuss und im Sozialausschuss auf der Tagesordnung. Das Gesetz räumt den Ländern das Recht ein, für die Dauer von fünf Jahren in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“ Mieterhöhungen bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Neubauten und Wohnungen, die erstmals nach einer umfassenden Sanierung wieder vermietet werden, wurden davon ausgenommen. Außerdem muss der Eigentümer unabhängig von der Vergleichsmiete immer mindestens die Miete verlangen, die er auch vom Vormieter bekommen hat. Für die Erklärung Oldenburgs zum „angespannten Markt“ fehlen nun aber die Daten.

Wenig Hoffnung macht Wohnungssuchenden der Blick auf die Umzugsstatistik. Innerhalb des Autobahnringes werden pro Jahr ein bis drei Prozent der Wohnungen frei, außerhalb nur ein Prozent. Für einen funktionierenden Wohnungsmarkt sei ein fluktuationsbedingter Leerstand von drei Prozent notwendig.

Bei der Schaffung neuer Wohnungen hingegen ist die Stadt im Soll. Von 2012 bis 2025 besteht ein Bedarf an 5960 neuen Wohnungen, 2012 und 2013 wurden bereits 2112 Wohnungen fertiggestellt, der Bau weiterer 1651 Wohneinheiten wurde 2014 genehmigt beziehungsweise von den Bauherren gemeldet.


Das Land Niedersachsen prüft laut Schenke derzeit, in welchen Großstädten die Mietrechtsnovelle angewendet werden soll. Zuständig ist das Sozialministerium. „Oldenburg müsste zunächst einmal aufgefordert werden, bestimmte Infos über den Wohnungsmarkt zu liefern“, schreibt der Stadtsprecher weiter. Bislang sei das Land nicht mit der Stadtverwaltung in Kontakt getreten. „Grundsätzlich hat das Instrument für uns auch erhebliche Risiken, weil erfahrungsgemäß kurz vor der Einrichtung die Mietpreise noch einmal deutlich steigen“, schreibt Schenke abschließend.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg