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Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil

Anfrage an: Deutscher Bundestag

In dem Tweet https://twitter.com/manuelbewarder/status/623442324350177281 wird über eine Sitzung des Ältestenrates des Deutschen Bundestages berichtet, in der der Herr Bundestagspräsident auf zwei Gerichtsentscheidungen zum IFG (Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, Hausausweise) eingeht.
Ich bitte um Zusendung dieses Protokolls sowie des Rundschreibens, welches in dem Text angekündigt wird.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

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  • Datum
    28. Juli 2015
  • Frist
    29. August 2015
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem Tweet htt…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil [#10865]
Datum
28. Juli 2015 08:26
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem Tweet https://twitter.com/manuelbewarder/status/623442324350177281 wird über eine Sitzung des Ältestenrates des Deutschen Bundestages berichtet, in der der Herr Bundestagspräsident auf zwei Gerichtsentscheidungen zum IFG (Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, Hausausweise) eingeht. Ich bitte um Zusendung dieses Protokolls sowie des Rundschreibens, welches in dem Text angekündigt wird. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Emiaz Afework <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Emiaz Afework << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Afework, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme u…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil [#10865]
Datum
20. August 2015 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Afework, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem IFG vom 28.07.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-364/2015 [#10865] Liebe Frau Mateus, Vielen Dank für…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem IFG vom 28.07.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-364/2015 [#10865]
Datum
20. August 2015 10:32
An
Deutscher Bundestag
Status
Liebe Frau Mateus, Vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Ihre Forderung ist jedoch widersprüchlich. Einerseits machen Sie geltend, dass eine persönliche Email-Adresse ausreichend ist. Andererseits führen Sie aus, dass ich einen Zustellungsbevollmächtigten benennen sollte. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Verwaltungszustellungsgesetz als spezialgesetzliche Vorschrift ausdrücklich die direkte Zustellung als den Regelfall ansieht. Für Ihre Forderung nach § 15 VwVfG ist darüber eine Begründung erforderlich, da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt. Allerdings ist die schriftliche Zustellung nicht erforderlich, da ich ausdrücklich von meinem Wahlrecht aus § 1 Abs. 2 Satz 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG Gebrauch gemacht und ausdrücklich die Beantwortung in elektronischer Form verlangt. Ich kann Gründe nicht erkennen, die Sie dazu berechtigten, von dieser Vorgabe abzuweichen und solche wurden von Ihnen auch nicht geltend gemacht. Ich bitte darüber hinaus um Angabe der Gründe die Ihre Behauptung untermauern, dass eine Kommunikation mit einer fragdenstaat.de-Email nicht möglich ist. Ich darf darauf hinweisen, dass auch der Eigentümer der Domain bundestag.de (Deutscher Bundestag) kein anerkannter Provider für Email-Dienstleistungen ist. Ich möchte jedoch das Verfahren an dieser Stelle vereinfachen. Gerne können Sie auch an meine EchteMail-Email-Adresse meines Email-Providers schreiben: . Dies ist ein ebenso sicherer Weg der Zustellung. Mit freundlichen Grüßen Emiaz Afework Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem IFG vom 28.07.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-364/2015 [#10865] Liebe Frau Mateus, Vielen Dank für…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem IFG vom 28.07.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-364/2015 [#10865]
Datum
20. August 2015 10:33
An
Deutscher Bundestag
Status
Liebe Frau Mateus, Vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Ihre Forderung ist jedoch widersprüchlich. Einerseits machen Sie geltend, dass eine persönliche Email-Adresse ausreichend ist. Andererseits führen Sie aus, dass ich einen Zustellungsbevollmächtigten benennen sollte. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Verwaltungszustellungsgesetz als spezialgesetzliche Vorschrift ausdrücklich die direkte Zustellung als den Regelfall ansieht. Für Ihre Forderung nach § 15 VwVfG ist darüber eine Begründung erforderlich, da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt. Allerdings ist die schriftliche Zustellung nicht erforderlich, da ich ausdrücklich von meinem Wahlrecht aus § 1 Abs. 2 Satz 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG Gebrauch gemacht und ausdrücklich die Beantwortung in elektronischer Form verlangt. Ich kann Gründe nicht erkennen, die Sie dazu berechtigten, von dieser Vorgabe abzuweichen und solche wurden von Ihnen auch nicht geltend gemacht. Ich bitte darüber hinaus um Angabe der Gründe die Ihre Behauptung untermauern, dass eine Kommunikation mit einer fragdenstaat.de-Email nicht möglich ist. Ich darf darauf hinweisen, dass auch der Eigentümer der Domain bundestag.de (Deutscher Bundestag) kein anerkannter Provider für Email-Dienstleistungen ist. Ich möchte jedoch das Verfahren an dieser Stelle vereinfachen. Gerne können Sie auch an meine EchteMail-Email-Adresse meines Email-Providers schreiben: <<E-Mail-Adresse>> . Dies ist ein ebenso sicherer Weg der Zustellung. Mit freundlichen Grüßen Emiaz Afework Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Emiaz Afework << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Meine Anfrage nach dem IFG vom 28.07.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-364/2015 [#10865] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine Anfrage nach dem IFG vom 28.07.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-364/2015 [#10865]
Datum
30. August 2015 22:08
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" vom 28.07.2015 (#10865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Emiaz Afework Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Emiaz Afework << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
AW: Meine Anfrage nach dem IFG vom 28.07.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-364/2015 [#10865] Sehr geehrter Herr Afework, da…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Meine Anfrage nach dem IFG vom 28.07.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-364/2015 [#10865]
Datum
21. September 2015 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Afework, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
22. September 2015 20:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10865 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Ich versuche seit einiger Zeit um Zusendung eines Protokolls des Ältestenrats des Deutschen Bundestages, in dem über den Umgang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 gerungen wird. Der Bundestag weigert sich beharrlich und nachdrücklich, dieser Verpflichtung nachzukommen, die ihm aus dem IFG erwächst. Der Bundestag fragte zunächst nach einer postalischen Anschrift in Deutschland oder Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Hierzu nannte der Bundestag keine Gründe und kam seiner Begründungspflicht nicht nach. Die Regelzustellung ist die unmittelbare Zustellung und die Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten kommt nur sub-subsidiär zum Tragen, wenn die Voraussetzungen der Zustellung über eine deutsche Auslandsvertretung oder einen fremden Staat vorliegen. Dass solche Voraussetzungen vorliegen, wurde weder vorgetragen noch ist es ersichtlich. Mit Schreiben vom 20.08.2015 hatte der Bundestag zudem gebeten, eine „persönliche“ Email-Adresse mitzuteilen. Eine Zustellung an eine Email-Adresse meines Providers fragdenstaat.de komme ebensowenig in Betracht wie eine Zustellung an meinen Provider echtemail.de (siehe auch Schreiben vom 17.09.2015). Gründe für diese Weigerung gab der Bundestag trotz meiner Aufforderung in meiner Email vom 20.08.2015 nicht geltend und diese sind auch nicht ersichtlich. Aus Sicht des Bundestages liegt auch keine „einfache Auskunft“ vor. Dies ist jedoch nicht darlegbar, da es sich hier um ein einfaches Protokoll handelt, welches mit wenigen und einfachen Schritten scannen und zusenden lässt. Der Aufwand beträgt für eine geübte Bürokraft maximal fünf Minuten. Der Bundestag macht im Übrigen nicht deutlich, unter welcher der in seinem Schreiben vom 17.09.2015, S. 3, genannten Kategorien fällt. Insgesamt will der Bundestag sich gezielt und permanent durch standardisierte Schreiben, die jedoch keine inhaltliche Aussage treffen, entziehen. Der Bundestag will damit einer generellen Pflicht sich durch Verfahrenstricks entziehen. Allein die unverhältnismäßige Bearbeitungszeit spricht dafür, dass der Bundestag mit einer Zermürbungstaktik versucht, Bürger soweit zu bringen, dass sie ihre Rechte nicht weiter wahrnehmen. Ich bitte um Zusendung der Stellungnahme des Bundestages. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bin über Ihren Versuch, mich zu zermürben, sehr verwundert. Ist dies die …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
22. September 2015 20:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bin über Ihren Versuch, mich zu zermürben, sehr verwundert. Ist dies die Verfahrensweise des deutschen Parlaments? Lesen Sie mein Schreiben an die Frau Bundesbeauftragte https://fragdenstaat.de/anfrage/sitzung-altestenrat-zum-ifg-urteil/#nachricht-33646 und gehen Sie einmal in sich, ob Sie wirklich als Repräsentantin des deutschen Parlaments erscheinen wollen, die sich gesetzeswidrig verhalten will. Auf das Remonstrationsrecht darf ich verweisen, wenn Ihre Vorgesetzten Sie zu einem solchen Verhalten zwingen wollen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Direct: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Verfahrensstand in der Sache https://fragdenstaat.de…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
30. Oktober 2015 23:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Verfahrensstand in der Sache https://fragdenstaat.de/a/10865 sowie um Zusendung der Stellungnahme des Bundestages. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-736/001 II#0093 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
4. November 2015 14:21
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-736/001 II#0093 Sehr geehrter Herr Afework, das im Anhang beigefügte Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Über Ihre Auskunft bin ich etwas verwundert. Zunächst bitte ich jedoch um Zus…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
4. November 2015 21:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Über Ihre Auskunft bin ich etwas verwundert. Zunächst bitte ich jedoch um Zusendung der Stellungnahme des Bundestages. Der Bundestag hat überhaupt keine Gründe geltend gemacht, die für eine Ablehnung sprechen. Er müsste hier zunächst erst einmal ein Anhörungsverfahren durchführen (siehe § 28 VwVfG). Der Bundestag hat hiervon bislang jedoch als erste Voraussetzung eines ablehnenden Bescheides bislang keinen Gebrauch gemacht, so dass nicht einmal im Ansatz ersichtlich ist, warum hier eine Ablehnung angedacht ist. Zudem ist die von Ihnen gemachte Aufspaltung zwischen Informationszugang und Auskunftserteilung ist zudem sachlogisch nicht tragfähig. Der Anspruch auf Informationszugang beinhaltet auch die Form, wie die Information übersandt werden soll. Der Gesetzgeber hat hier bewusst davon abgesehen, besondere Hürden aufzubauen. Wie Sie richtig ausführen, unterscheidet der Gesetzgeber in § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG zwischen mündlicher, schriftlicher und elektronischer Auskunftserteilung und folgt darin ausdrücklich § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG. Die Sichtweise des Gesetzgebers ist daher konsistent und durchgängig und deshalb kann aus § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG auch kein Wahlrecht der Behörde abgelesen werden. Ich gebe Ihnen insofern Recht, dass ausnahmsweise, wenn dies aus den Gründen des Einzelfalls notwendig ist, beispielsweise ein zu umfangreicher Aktenvorgang oder ein lichtempfindlicher Druck innerhalb des Aktenvorgangs, der einen Scan verbietet, von dem Auswahlrecht des Antragstellers abgewichen werden darf. Dies ist aber hier nicht ersichtlich, da es sich um ein sicher aus mehreren Seiten bestehendes Protokoll handelt. Zudem greifen auch die Argumente der Verwaltung hinsichtlich der Zustellung nicht durch. Sollte die Behörde nicht an eine rechtskonforme Zustellung via Email glauben, steht ihr ergänzend – aber eben nur ergänzend in Hinblick auf § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG – die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung zu. Damit entbehrt sich das Verlangen eines nicht vorhandenen „Zustellungsbevollmächtigten“, die seitens des Gesetzgebers sowieso nur subsidiär vorgesehen ist, wenn beispielsweise die Zustellung über eine fremde Macht oder eine deutsche Auslandsvertretung angebracht wäre. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Direct: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrt<< Anrede >> Nur zur Information: der Bundestag beantwortet IFG-Anfragen sehr wohl in elek…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
4. November 2015 21:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Nur zur Information: der Bundestag beantwortet IFG-Anfragen sehr wohl in elektronischer Form. Ich verweise auf die Anfrage #11615 (https://fragdenstaat.de/a/11615). Auch positive IFG-Entscheidungen stellen rechtsmittelfähige Bescheide dar und müssten demnach entsprechend dem Verwaltungszustellungsgesetz ordnungsgemäß zugestellt werden. Der Bundestag verstößt also mit der Weigerung meiner Verbescheidung gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, welches Grundrechtscharakter besitzt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Direct: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-736/001 II#0093 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
3. Dezember 2015 17:09
Status
Warte auf Antwort
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-736/001 II#0093 Sehr geehrter Herr Afework, beigefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-736/001 II#0093 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
3. Dezember 2015 17:11
Status
Warte auf Antwort
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-736/001 II#0093 Sehr geehrter Herr Afework, beigefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Unter der von Ihnen benannten Vorschrift ist …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
4. Dezember 2015 04:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Unter der von Ihnen benannten Vorschrift ist lediglich erfasst, dass parlamentarische Vorgaenge von der Auskunftspflicht befreit sind. Der Aeltestenrat agiert hier jedoch als Verwaltungsorgan der Verwaltung, da die Unterlagen der Verwaltung zuzurechnen sind. Verfahren: https://fragdenstaat.de/a/10865 Az IX-736/001 II#0093 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Az ZR 4-1334-IFG-364/2015 Bitte senden Sie mir das Schreiben, wie Sie es in dem S…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
4. Dezember 2015 04:23
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Az ZR 4-1334-IFG-364/2015 Bitte senden Sie mir das Schreiben, wie Sie es in dem Schreiben vom 24.11.2015 an die Frau Bundesbeauftragte benannt haben, zu an mein meine Emailadresse. Andererseits wird es mich nicht erreichen, da Sie keine Postanschrift haben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
9. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG [#10865] Liebe Frau Pannach, Wie Ihnen bereits am unter dem 04.12.2015 mitgeteilt, liegt…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#10865]
Datum
10. Dezember 2015 04:43
An
Deutscher Bundestag
Status
Liebe Frau Pannach, Wie Ihnen bereits am unter dem 04.12.2015 mitgeteilt, liegt mir Ihr angebliches Schreiben vom 24.11.2015 nicht vor und ich darf daher erneut bitten, mir dies umgehend zuzusenden. Ich bin verwundert, dass Sie nicht einmal im Ansatz auf meine Mail vom 04.12.2015 eingehen und Ihren Standardtext abspulen. Ist dies die bürgerfreundliche Art des Bundestages? Oder denken Sie, immer noch im kaiserlichen Deutschland obrigkeitsstaatlich zu agieren. Des weiteren darf ich Sie darauf hinweisen, dass einer Ablehnung meines Antrages ein Anhörungsverfahren vorauszugehen hat. Bitte legen Sie daher die Gründe dar, die angeblich zu einer Ablehnung führen sollen. Dann kann ich gerne hierzu Stellung nehmen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-736/001 II#0093 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
7. Januar 2016 17:46
Status
geschwärzt
107,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-736/001 II#0093 Sehr geehrter Herr Afework, beigefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich finde es überaus bedauerlich, dass sich die Bundesbeauftragte für Informa…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Sitzung Ältestenrat zum IFG-Urteil" [#10865]
Datum
16. Januar 2016 21:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich finde es überaus bedauerlich, dass sich die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit dieser überaus fragwürdigen Beurteilung des Bundestages anschließt. Der Ältestenrat ist nun nicht nur ein parlamentarisches Gremium, sondern eben auch ein Verwaltungsgremium der Bundestagsverwaltung. Der Bundestag setzt seine Praxis fort, die Informationsfreiheit mit Füssen zu treten und gerade für eine Parlamentsverwaltung ist dies eine Praxis, die so nicht hinnehmbar ist. Der Bundestag setzt weiterhin auf kostspielige Prozess, um seine inneren Angelegenheiten vor dem Blickfeld der Öffentlichkeit zu verschließen. Dies ist mehr, als die Exekutive tut. Bitte senden Sie mir noch, wie in meiner Email vom 30.10.2015, die Korrespondenz mit dem Bundestag einschließlich möglicher Gesprächsprotokolle sowie die BA-internen Gesprächsnotizen zu. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Direct: <<E-Mail-Adresse>>
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