Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen

Anfrage an: Bundeskartellamt

alle Dokumente im Zusammenhang mit den in [1] erwähnten Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen. Insbesondere Dokumente:
1) die nachvollziehbar machen, wer hat ein Kartellverfahren im Zusammenhang mit einer Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen eingeleitet?
2) ggf. Abschlussdokument des in 1) genannten Kartellverfahrens?
3) Ablehnungsgründe für die Ablehnung durch das Kartellamt von Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen?
4) die nachvollziehbar machen, was sind die Voraussetzungen, um die in 2) genannte Ablehnungsgründe unwirksam zu machen?

[1] http://www.deutschlandfunk.de/positionspapier-der-kulturstaatsministerin-das-urheberrecht.691.de.html?dram:article_id=313895

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. März 2015
  • Frist
    14. April 2015
  • 2 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente i…
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen [#8844]
Datum
12. März 2015 05:30
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente im Zusammenhang mit den in [1] erwähnten Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen. Insbesondere Dokumente: 1) die nachvollziehbar machen, wer hat ein Kartellverfahren im Zusammenhang mit einer Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen eingeleitet? 2) ggf. Abschlussdokument des in 1) genannten Kartellverfahrens? 3) Ablehnungsgründe für die Ablehnung durch das Kartellamt von Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen? 4) die nachvollziehbar machen, was sind die Voraussetzungen, um die in 2) genannte Ablehnungsgründe unwirksam zu machen? [1] http://www.deutschlandfunk.de/positionspapier-der-kulturstaatsministerin-das-urheberrecht.691.de.html?dram:article_id=313895
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Tage benötig…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen [#8844]
Datum
12. März 2015 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Tage benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.   Mit freundlichen Grüßen,
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezügl…
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: AW: Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen [#8844]
Datum
14. April 2015 16:07
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen" vom 12.03.2015 (#8844) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Anfragenr: 8844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da im Fall Ihres Antrags eine Anhörung von Drittbeteilig…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen [#8844]
Datum
20. April 2015 17:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da im Fall Ihres Antrags eine Anhörung von Drittbeteiligten nach § 8 IFG durchzuführen ist, kann ihre Anfrage leider nicht innerhalb der Monatsfrist beantwortet werden (die Frist ist in diesem Falle auch nicht anwendbar, siehe § 7 Absatz 5 Satz 3 IFG i. V. m. § 8 Absatz 2 Satz 2 IFG). Wir bemühen uns jedoch, das Drittbeteiligungsverfahren möglichst schnell abzuschließen. Sie haben sich in Ihrem Antrag auch nach der voraussichtlichen Gebühr erkundigt. Derzeit lässt sich nur sagen, dass der Bescheid wegen der notwendigen Drittbeteiligung durchaus gebührenpflichtig sein könnte. Genaueres kann aber erst angegeben werden, wenn das Drittbeteiligungsverfahren abgeschlossen ist, weil die eventuelle Gebührenpflicht und die Gebührenhöhe auch von dessen Ergebnis abhängen. Abschließend weisen wir vorsorglich auch auf folgendes hin: Da Ihr Antrag die Daten Dritter betrifft, muss er nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG ausnahmsweise begründet werden. Es erscheint mir nach dem bisherigen Stand eher zweifelhaft, ob der Text Ihres Antrages diesem Erfordernis genügt. Wenn Sie die Begründung ergänzen möchten, können Sie dies aber gerne tun. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Ich bitte um Zusendung von Dokumenten in dem Umfang, dass …
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen [#8844]
Datum
20. April 2015 17:55
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Ich bitte um Zusendung von Dokumenten in dem Umfang, dass keine Gebühren erhoben werden. Die restlichen Fragen ziehe ich zurück. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 8844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, ich komme zurück auf Ihre und meine Nachricht jeweils vom 20. April 2015. Zu Ihrer Fra…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Selbstverpflichtungsvereinbarungen bezüglich Werbung auf Internet-Plattformen [#8844]
Datum
21. Mai 2015 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, ich komme zurück auf Ihre und meine Nachricht jeweils vom 20. April 2015. Zu Ihrer Frage 1) kann ich Ihnen mitteilen, dass verschiedene Beteiligte aus der Kultur- und Werbewirtschaft unter dem Dach des Verbandes ZAW dem Bundeskartellamt ein Projekt vorgelegt hatten, das ihrer Auffassung nach Werbung auf illegalen Websites eindämmen sollte. Der öffentlichen Darstellung des Projektes durch die Beteiligten nach sollten strukturell urheberrechtswidrige Internetangebote definiert und auf einer Liste zusammengefasst werden. Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen wird wegen des in diesem Falle aufwendigen Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG eine gebührenfreie Bescheidung Ihres Antrages nicht möglich sein. Ich bitte Sie um Nachricht, ob Sie unter diesen Umständen Ihren Antrag aufrechterhalten. Falls ja, erinnere ich zudem an meine Bitte vom 20. April 2015 um eine Begründung Ihres Antrages. Eine solche Begründung ist im vorliegenden Fall gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG ausnahmsweise erforderlich, da Ihr Antrag Daten Dritter betrifft. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,