Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Medien [1] habe ich entnommen:
"Nebenbei werden durch die Hacks wieder einmal elektronische Beweise entwertet. Abgehörte Datenübertragungen und SMS können ebenso wie Verbindungsprotokolle und Bewegungshistorien in Gerichtsprozessen eigentlich nicht mehr als tragfähiger Beweis erachtet werden."
Bitte senden Sie mir Dokumente, die nachvollziehbar machen, ob angesichts des SIM-Karten-Hacks [1] ihre Dienststelle die Verwendung von elektronischen Beweisen als statthaft betrachtet.
[1] SIM-Karten-Hack: Die Kompromittierung der Mobilfunknetze durch NSA/GCHQ, 20.02.2015 -
http://www.heise.de/newsticker/meldung/SIM-Karten-Hack-Die-Kompromittierung-der-Mobilfunknetze-durch-NSA-GCHQ-2555714.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall
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Gustav Wall
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