"neue Medienordnung"-Debatte: Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs im Internet
"Die Abgrenzung zwischen journalistisch-redaktionell gestalteten und sonstigen Telemedien wird als schwierig angesehen. In diesem Zusammenhang stelle sich insbesondere die Frage nach der Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs im Internet.", zitiert das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ [1] auf der Seite 22 den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Rheinland-Pfalz.
Ich bitte um Zusendung der dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehende Dokumente, die:
a) das obenzitierte Zitat begründen
b) und insbesondere nachvollziehbar machen:
- die Art und Umfang der im Zitat oben erwähnten Schwierigkeiten
- die Zusammenhänge zwischen "der Abgrenzung zwischen journalistisch-redaktionell gestalteten und sonstigen Telemedien" und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs im Internet.
[1] Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ - http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/1049#page=22
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Januar 2015
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3. März 2015
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