"Wer Probleme mit der teuren Nummer 81333, einem Abo, dem Dienst wap.handysms.com, loveo.de oder der Seite derreichesack.de hat, wird bei einer Google-Suche künftig einen Treffer weniger finden: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum “Recht auf Vergessen” hat Google Links zu unserem Diskussionsforum gelöscht" - so die Betreiber der Website computerbetrug.de [1] Anfang September 2014. Derartige Löschaktionen führen dazu, dass das Google-Gedächtnis wie ein schweizer Käse nach Wünschen der Antragsteller durchlöchert wird und liefert dementsprechend "frisierte" Suchergebnisse.
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob der Datenschutz "ein Geschäftsmodell und Firmen, die Verbrauchern ganz offensichtlich massive Probleme bereiten" [1] schützt. Und es ist irrelevant, ob die Richter beim EuGH solche Auswirkungen für die Verbraucher vorhergesehen haben. Offensichtlich ist, dass durch das Google-Urteil eine qualitativ neue Situation entstanden ist, die den alternativen Suchmaschinen eine Chance bietet, den Platzhirsch auf dem Suchmaschinenmarkt ernsthaft in Bedrängnis zu bringen.